Dr. jur. Günter Gaentzsch

Rechtsanwalt (Kooperationspartner)
Vors. Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D.

Beratungsschwerpunkte

Öffentliches Baurecht

Mitgliedschaft

Rechtsanwaltskammer Köln
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Dr. Günter Gaentzsch war 17 Jahre lang Referent beim Deutschen Städtetag, bevor er 1982 als Richter an das Bundesverwaltungsgericht wechselte.

Im Jahre 1993 übernahm er den Vorsitz des u.a. für das öffentliche Bau- und Planungsrecht zuständigen 4. Senats, den er bis zu seinem Ausscheiden 2001 innehatte.

Seit 2002 ist er als Rechtsanwalt vor allem beratend tätig. Er wirkt in Schlichtungs-, schiedsgerichtlichen und öffentlichen Anhörungsverfahren mit, arbeitet nach wie vor wissenschaftlich und ist Autor zahlreicher verwaltungswissenschaftlicher und verwaltungsrechtlicher Veröffentlichungen, insbesondere zum öffentlichen Bau-, Planungs- und Umweltrecht.

Dr. Gaentzsch ist u.a. Mitautor des Berliner Kommentars zum Baugesetzbuch. Darüber hinaus kann er auf Lehraufträge der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und der Yokohama National University (Japan) zurückblicken und war Mitglied einer Unabhängigen Sachverständigenkommission für ein Umweltgesetzbuch sowie Vorsitzender einer Unabhängigen Expertenkommission zur Umsetzung Europäischen Umweltrechts im Baugesetzbuch.

Dr. Günter Gaentzsch ist Kooperationspartner der Kanzlei Trettin Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seine Beratungsschwerpunkte sind das Öffentliche Baurecht, das Fachplanungsrecht und das Umweltrecht.